Die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Frankfurt
Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist kein privates Problem, sondern eine Menschenrechtsverletzung. Mit der Istanbul-Konvention verpflichtet sich die Stadt Frankfurt, Betroffene zu schützen, Gewalt vorzubeugen und Täter zur Verantwortung zu ziehen. Die städtische Koordinierungsstelle treibt diesen Auftrag mit klaren Zielen, vernetztem Handeln und einem Blick für die Vielfalt der Lebensrealitäten voran. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht zu den beteiligten Akteur:innen und Arbeitskreisen. Außerdem mehr Infos zu der Istanbul-Konvention, der Frankfurter Koordinierungsstelle und dem Umsetzungsprozess in drei Phasen.
Was ist die Istanbul-Konvention?
Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarates. Sie verfolgt das Ziel, Gewalt gegen Frauen sowie häusliche Gewalt zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen. Die Konvention basiert auf einem Menschenrechtsvertrag der 2011 verabschiedet wurde und in Deutschland am 1. Februar 2018 in Kraft trat.
Was bedeutet Gewalt in der Istanbul-Konvention?
Die Konvention spricht von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen, also Gewalt, die aufgrund des biologischen oder sozialen Geschlechts einer Frau ausgeübt wird oder sie unverhältnismäßig stark betrifft. Sie unterscheidet zwischen Gewalt im öffentlichen Raum und häuslicher Gewalt, also Gewalt innerhalb der Familie, insbesondere durch (Ex-)Partner:innen und schließt deren Auswirkungen auf Kinder ein, unabhängig vom gemeinsamen Wohnsitz.
Die Istanbul-Konvention verlangt, die folgenden Formen von Gewalt strafrechtlich zu verfolgen:
Artikel 33: Psychische Gewalt
Artikel 34: Nachstellung
Artikel 35: Körperliche Gewalt
Artikel 36: Sexuelle Gewalt, einschließlich Vergewaltigung
Artikel 37: Zwangsheirat
Artikel 38: Verstümmelung weiblicher Genitalien
Artikel 39: Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung
Artikel 40: Sexuelle Belästigung
Darüber hinaus thematisiert die Konvention auch ökonomische, strukturelle und digitale Gewalt.