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Weiterbildung zum Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche nach §§ 158-158c und § 167 FamFG

12. März - 11. Dezember 2026, Ganztägig
Träger:
Paritätisches Bildungswerk Bundesverband

Das Familiengericht hat in Kindschaftssachen nach § 158 FamFG dem minderjährigen Kind einen fachlich und persönlich geeigneten Verfahrensbeistand zur Seite zu stellen. Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes besteht darin, das Interesse des Kindes festzustellen und im familiengerichtlichen Verfahren zu vertreten. Hierzu soll der Verfahrensbeistand auch mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen sprechen. Der Verfahrensbeistand hat das Kind in geeigneter Weise über Ablauf und Gegenstand des Verfahrens zu informieren und eine Einschätzung unter Berücksichtigung seines Wohls, auch in Form einer Stellungnahme, zur Geltung zu bringen. Seit 2021 sind die Anforderungen für fachlich geeignete Verfahrensbeistände festgelegt worden.