Partnerschaftsgewalt / Gewalt in der Familie
Partnerschafts- oder Beziehungsgewalt bezeichnet Gewalt gegen Frauen durch Partner:innen oder Ex-Partner:innen. Jede vierte Frau zwischen 16 und 85 Jahren erlebt sie im Laufe ihres Lebens. Besonders belastend ist, dass die Gewalt im eigenen Zuhause von einer vertrauten Person ausgeht.
Beziehungsgewalt kann körperlich oder sexualisiert sein. Sie äußert sich jedoch auch in vielen anderen Formen, zum Beispiel wenn Täter:innen:
- die Frau beleidigen und vor anderen herabsetzen,
- ihr und/oder ihren Kindern und Freund:innen drohen
- ihr Eigentum zerstören und/oder ihre Haustiere verletzen,
- den Kontakt zu Freund:innen verhindern oder ihr verbieten das Haus zu verlassen,
- ihre Ausgaben kontrollieren,
- sie in der Trennung belästigen oder terrorisieren (siehe auch Stalking).
Oft wirken Täter:innen nach außen freundlich und friedfertig, sodass die Gewalt, die sie ausüben, schwer erkennbar ist.
Quelle/weitere Informationen: https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen/haeusliche-gewalt/
Gewalt in der Familie
Familiäre oder häusliche Gewalt meint Gewalt unter Familienmitgliedern, beispielsweise Eltern gegenüber ihren Kindern oder Erwachsene gegenüber pflegebedürftigen Angehörigen. Bei Familien mit stark patriarchalen Denkmustern spricht man auch von Gewalt im Namen der „Ehre“.
Auswirkungen von Gewalt auf Kinder
Kinder erleben Gewalt in ihrem Zuhause oft mit, sei es direkt oder durch eine aufgeladene, gewaltgeprägte Atmosphäre. Studien zeigen, wie stark Kinder darunter leiden. Werden sie selbst körperlich oder psychisch misshandelt, sind die Folgen noch gravierender.
Das Risiko steigt besonders bei Trennungen. Kinder und der gewaltbetroffene Elternteil – meist die Mutter – brauchen deshalb einen besonderen Schutz und Unterstützung, wie etwa bei Verhandlungen über Sorge- und Umgangsrecht. Wo möglich, sollte auch mit den Tätern gearbeitet werden, um weiteren Schaden zu verhindern.
Benötigt werden hierfür gut qualifizierte Fachkräfte in der Polizei und in der Justiz, bei Familiengerichten, in Frauenhäusern und Beratungsstellen, in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im medizinischen Bereich.